FAQ-Liste des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn|Hemer AöR


Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

 

1. Wann kommt die Straßenreinigung? / Straßenreinigung kommt gar nicht!

Die Straßenreinigung beim Märkischen Stadtbetrieb erfolgt nach einem fest angelegten Kehrplan.
Von April bis Oktober erfolgt die Straßenreinigung in Iserlohn alle zwei Wochen, von Oktober - März wöchentlich.

In Hemer erfolgt die Straßenreinigung  ganzjährig wöchentlich.

Aufgrund von Feiertagen, Betriebsstörungen, Witterungseinflüssen oder Straßenbauarbeiten kann es sein, dass die Straßenreinigung ausfällt.

 

2. Welche Pflichten habe ich bei der Straßenreinigung?

Die Reinigungspflicht richtet sich nach den jeweiligen Satzungen der Städte Iserlohn und Hemer.

 

3. Wann wird der Winterdienst in meiner Straße durchgeführt?

Der Winterdiensteinsatz richtet sich nach verschiedenen Prioritäten. Höchste Dringlichkeit besitzen Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung. Hierzu zählen Hauptverkehrsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Zufahrtstraßen zu Krankenhäusern, Schulen, etc.

Anschließend werden Verbindungs- und Wohnsammelstraßen betreut. Danach erfolgt der Einsatz in reinen Wohn- und Anliegerstraßen.

 

4. Wer muss auf Gehwegen von öffentlichen Straßen räumen und streuen?

Die Anlieger. Anlieger sind die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer der angrenzenden Grundstücke.

Genaueres regelt die Straßenreinigungssatzung der Städte Iserlohn und Hemer.

 

5. Wann werden die Straßeneinläufe gereinigt?

Der SIH hat einen Reinigungsplan für die Straßeneinläufe in Iserlohn und Hemer. Aufgrund der Vielzahl der Schachtbauwerke von ca. 18.500 und von immer wieder eintreffenden Notfällen, dauert ein Reinigungszyklus zirka ein halbes Jahr, sodass der SIH bemüht ist, die Einläufe zweimal im Jahr zu reinigen.

 

6. Wann wird die öffentliche Grünfläche gemäht?

Zu unterscheiden sind hier intensiv und extensiv gepflegte Rasenflächen.

Intensivflächen müssen je nach Wuchs i. d. R. spätestens alle 2-3 Wochen gemäht werden. Als Extensivrasenflächen werden Bereiche bezeichnet, die im Jahresverlauf nur ein- bis einige Male gemäht werden. Oft sind diese Flächen von hoher ökologischer Bedeutung.

 

7. Warum wird das Mähgut nach dem Mähen nicht mitgenommen?

Aus Kostengründen (Aufnahme, Transport und Entsorgung) wird das Mähgut bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Liegewiesen in Freibädern) nicht aufgenommen, sondern verbleibt stark zerkleinert auf den Flächen.

 

8. Baumkontrolle an öffentlichen Bäumen

Alle Bäume werden gemäß den rechtlichen Anforderungen durch entsprechend geschultes Fachpersonal nach anerkannten Regelwerken kontrolliert und dokumentiert. Ein sich aus den Regelkontrollen ergebender Handlungsbedarf wird gewichtet und bei entsprechender hoher Gefährdung sofort gehandelt.

Etwas anders verhält es sich mit den Schäden, die durch Sturmereignisse eintreten. Ab einer gewissen Windstärke kann es zu Windbruch und Windwurf kommen, der auch durch die gründlichsten Kontrollen nicht vorhergesagt werden kann.