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Dirk Schulte

Stadtreinigung
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Reinigung und Winterdienst

Um unserer Straßen­verkehrs­sicherungspflicht nachzukommen, sorgen wir neben der baulichen Unterhaltung auch für Straßenreinigung und Winterdienst. Für die Verkehrssicherungspflicht kommt es nicht unbedingt auf die besenreine Säuberung an, sondern auf die Beseitigung von Laub, Unrat und im Winter natürlich von Eis und Schnee.

Die besenreine Säuberung ist von Bedeutung, wenn es um ein gepflegtes Stadtbild geht. Eine saubere Stadt liegt uns allen am Herzen. Hier kann jeder Einzelne zur Sauberkeit unserer Städte beitragen. Abfälle gehören in die Abfallbehälter, nicht auf die Straßen oder in die Grünflächen! Die Beseitigung wilder Müllkippen verursacht jährlich hohe Kosten. Das muss nicht sein!

Die Reinigungspflichten haben die Räte der Städte Hemer und Iserlohn genau verteilt. Im Grundsatz gilt: Auf den Fahrbahnen reinigt der Märkische Stadtbetrieb, auf den Gehwegen reinigt der Anlieger. Einzelheiten können den städtischen Reinigungssatzungen entnommen werden. Die Links zu den Satzungen finden Sie auf der Seite “Straßenreinigung”.

Wohin mit Kehricht und Laub von den Gehwegen?

Den Kehricht sollten Sie über Ihren Hausmüll entsorgen. Kehricht und Laub dürfen nicht in den Rinnstein gekehrt werden, um nicht den Wasserablauf zu behindern und die Straßeneinläufe zu verstopfen. Laub lässt sich im eigenen Garten kompostieren oder im Stadtgebiet Iserlohn über die öffentlichen Grünabfallcontainer entsorgen. Zu Ihrer Verfügung stehen außerdem die örtlichen Bringhöfe. Sie können auch Grünabfallsäcke nutzen, die in den Rathäusern und für das Stadtgebiet Iserlohn zusätzlich beim Zweckverband für Abfallwirtschaft (ZfA) erhältlich sind. Die gefüllten Laubsäcke werden an bestimmten Tagen eingesammelt und zu einer Kompostieranlage gebracht. Diese Abfuhr am Grundstück muss angemeldet werden.