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Winterdienst
Die Straßen- und Wegegesetze der Länder verpflichten die Kommunen und den Märkischen Stadtbetrieb auf solchen Straßen zum Winterdienst, die verkehrswichtig und gefährlich zugleich sind. Die Rechtsprechung hat die Winterdienstpflicht auf einen Zeitraum von frühmorgens bis etwa 20.00 Uhr weiter eingegrenzt, wobei von montags bis freitags wegen des Berufsverkehrs schärfere Anforderungen gelten als am Wochenende. Der Märkische Stadtbetrieb ist für Sie ab 4.00 Uhr morgens flächendeckend auf allen Hauptverkehrsstraßen im Einsatz. Bei Bedarf geht der Einsatz auch bis in die Nachtstunden. So bald die Lage auf den Hauptverkehrsstraßen unter Kontrolle ist, wird auch in den Nebenstraßen Winterdienst geleistet. Von daher hält sich der Märkische Stadtbetrieb nicht an das gesetzlich vorgeschriebene Maß sondern übertrifft es im Winterdienst sogar.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten der klassifizierten Straßen, das sind die Kreis-, Landes- und Bundesstraßen, ist der Landesbetrieb StraßenNRW für den Winterdienst zuständig. Die Ortsdurchfahrten sind durch kleine Ortsdurchfahrtssteine am Straßenrand gekennzeichnet (und nicht durch die gelben Ortseingangs- und -ausgangsschilder). Innerhalb der Ortsdurchfahrten sorgt wiederum der Märkische Stadtbetrieb für den Winterdienst. Vereinzelt haben der Märkische Stadtbetrieb und der Landesbetrieb Straßenabschnitte innerhalb und außerhalb der Ortsdurchfahrten getauscht, um den Winterdienst auf möglichst durchgängigen Strecken zu optimieren.
Fußgängerwege müssen durch die jeweiligen Anlieger geräumt und gestreut werden. Details regeln die Straßenreinigungssatzungen der Städte Iserlohn und Hemer Der Märkische Stadtbetrieb übernimmt die Winterdienstaufgaben vor den kommunalen Liegenschaften und auf verkehrswichtigen und gefährlichen straßenbegleitenden Gehwegen ohne Anlieger.
Bei entsprechender Witterung hat für uns der Winterdienst absolute Priorität. Andere Aufgaben müssen dann liegenbleiben. Doch selbst
- rund 40 kleine und große Räumfahrzeuge,
- annähernd 190 im Winterdienst wochenweise wechselnd eingesetzte Mitarbeiter,
- die Verstärkung durch 10 Fremdfirmen für Winterdienst auf Straßen und Gehwegen
- Lagerkapazitäten für etwa 2.000 to Streusalz
können an ihre Grenzen stoßen. Es gibt keine unbegrenzte Kapazitäten an Mitarbeitern, Gerätschaften, Salzlieferanten und Lieferspeditionen. Daher sind auch bei größter Professionalität des Winterdienstes nicht alle Wetterereignisse beherrschbar. Bei starken und anhaltenden Schneefällen muss der Märkische Stadtbetrieb seinen Winterdienst auf verkehrswichtige Straßen der Priorität 1 konzentrieren.
Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis entsprechende Vorsicht walten lassen. Geeignetes Schuhwerk beugt Stürzen vor. Eine dem Straßenzustand angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Risiko von Unfällen. Manchmal ist es besser, das eigene Fahrzeug sogar stehen zu lassen. Außerdem bittet der Märkische Stadtbetrieb darum, Autos so zu parken, dass die breiten Winterdienstfahrzeuge mit ihren Schneepflügen gut durch die Straßen kommen.