Iserlohn/Hemer. Kurz vor dem Wochenende hat den Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer (SIH) eine positive und zukunftsweisende mündliche Nachricht aus dem Finanzamt für Groß- und Konzernprüfung Hagen erreicht. Demnach habe die Oberfinanzdirektion mitgeteilt, dass die vom SIH für die Städte Iserlohn und Hemer erbrachten Leistungen voraussichtlich nicht umsatzsteuerpflichtig werden würden. Damit wäre der Fortbestand der Anstalt öffentlichen Rechts in seiner jetzigen Form in Abhängigkeit des schriftlichen Bescheids wahrscheinlich gesichert.
Ende vergangenen Jahres war die große Befürchtung gewachsen, dass im Rahmen der Änderung des Umsatzsteuergesetzes (§ 2b UStG) mit der Umsetzung zum 1.1.2023 erhebliche Mehrkosten für die Kommunen zur Folge entstehen könnten. Daraufhin hatte der SIH einen Wirtschaftsprüfer mit der Thematik beauftragt und die Erteilung einer verbindlichen Auskunft bei der Oberfinanzdirektion beantragt, um die steuerlichen Risiken für die Kommunen und die Anstalt öffentlichen Rechts beurteilen zu können. Die schriftliche Begründung der Behörde wird in den kommenden Wochen erwartet.